Information for tickets and shows regarding Corona

Hello! How nice that you would like to buy tickets for the Improtheaterfestival.

As things are a bit different this year due to the Corona pandemic, we ask you to read the terms and conditions before buying your tickets. We have summarized the most important points for you here:

  1. This year there is no free choice of seats. After your ticket purchase, we will assign seats to you and the people for whom you purchased tickets. The seats will be filled from front to back, which means that the earlier you buy, the closer you sit to the stage. You will find out on the evening of the event which seats we have assigned to you.
  2. If you buy tickets for more than one person, we will assume that you are one group and that we can seat you next to each other without keeping the legal minimum distance. Of course, we consider the maximum number of people allowed as a group at that time. If your group size exceeds this number, you will be divided into two smaller groups with the minimum distance between them.
  3. Please note that you cannot transfer your ticket to anyone else. If you have bought the tickets, you will have to come along yourself.
  4. If we have to cancel the event due to Corona, we will refund the amount for the tickets minus the advance booking fees.
  5. Of course, as everywhere else, the current protective measures apply: Please remember your mouth-nose-cover (FFP2!) and keep the given minimum distance. In the case of an incidence value above 50, a recent negative corona test be presented.

To read the general terms and conditions, you can use this translation program: www.deepl.com

Straight to the ticket shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Veranstaltungen der Sommersandalen-Edition des Würzburger Improtheaterfestivals vom 08. bis 11. Juli 2021


Für den Besuch von Veranstaltungen der Sommersandalen-Edition des Würzburger Improtheaterfestivals gelten aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona–Pandemie) folgende Bedingungen:

1) Vertragsschluss
Karten für die öffentlichen Shows der Sommersandalen-Edition des Würzburger Improtheaterfestivals können im Online-Vorverkauf über www.improtheaterfestival.de erworben werden. Unter den dort eingestellten Veranstaltungsangeboten können Karten für die jeweilige Show erworben werden. Der Vertrag kommt mit dem Würzburger Improtheaterfestival e.V. (im Folgenden Improfestival genannt) zustande. Es gelten die vorliegenden, unter der Internetadresse www.improtheaterfestival.de einsehbaren »Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen der Sommersandalen-Edition des Würzburger Improtheaterfestivals«, auf die die*der Kartenkäufer*in vor dem Erwerb der Karte hingewiesen wurde.

2) Personalisierung, Platzgebundenheit und Übertragbarkeit der Karten
Die maximale Platzanzahl je Veranstaltung richtet sich nach der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Kartenvergabe erfolgt ausschließlich personalisiert und platzgebunden. Eintrittskarten können online erworben werben. Erwirbt eine Person Karten für mehrere weitere Personen, so geht das Improfestival davon aus, dass es sich bei diesen Personen um eine Gruppierung handelt, für die glaubhaft gemacht wird, dass sie in einem Verhältnis zueinander stehen, bei dem der Mindestabstand nach den allgemeinen infektionsrechtlichen Vorschriften nicht einzuhalten ist. Nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 (13.BayIfSMV) gilt dies also für Personen, die nach §6, Abs. 1 keiner Kontaktbeschränkung unterliegen, also inzidenzabhängig max. 10 Personen aus drei Hausständen (Inzidenz zwischen 50 und 100) oder Gruppen von bis zu 10 Personen (Inzidenz <50). Die neue Verordnung, die voraussichtlich am 05.07.2021., ersetzt die bis dahin geltenden Regeln. Sondermaßnahmen für die Stadt Würzburg werden ergänzend berücksichtigt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, auf denen die Befreiung von der Kontaktbeschränkung beruht, ist allein der*die jeweilige Besucher*in verantwortlich. Eintrittskarten berechtigen nur die Person, auf deren Name der Erwerb erfolgte, zum Besuch der Veranstaltung auf dem für sie gebuchten oder ihr zugewiesenen Platz, und die Menschen, für die diese Person ebenfalls Tickets erworben hat.
Eine Platzwahl bei der Buchung ist nicht möglich. Die Zuteilung der Plätze erfolgt allein durch das Improfestival und wird am Einlass bekanntgegeben. Die Zuteilung bzw. Buchung der Plätze erfolgt unter Einhaltung der nach den zum Veranstaltungszeitpunkt voraussichtlich gültigen einschlägigen Mindestabstände (Abstandsgebot) nach dem Infektionsschutzrecht (im Regelfall 1,5 m) mit Ausnahme oben genannter Gruppierungen.
Besucher*innen haben während der Veranstaltung einen amtlichen Identitätsnachweis bereit zu halten und auf Verlangen des Improfestivals bzw. der von ihm beauftragten Personen zur Prüfung vorzulegen. Kann der Nachweis bei der Veranstaltung nicht geführt werden, ist das Improfestival berechtigt, die Person der Veranstaltung zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises (inkl. Gebühren) erfolgt in diesem Fall nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Identitätsnachweis nachträglich geführt wird oder geführt werden könnte.
Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

3) Speicherung von Kontaktdaten, Verfolgung von evtl. Infektionsketten
Bei der Kartenreservierung müssen für jede*n Besucher*in die Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Telefonnummer und Adresse, Mailadresse) vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Daten werden zusammen mit den zugehörigen Daten zum Veranstaltungsbesuch (Datum, Uhrzeit, Veranstaltung, Platzzuordnung) im Bestellprozess im Internet zum Zweck der vollständigen Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten durch die zuständigen Behörden gespeichert. Die Speicherung und Weitergabe der Daten erfolgt nur solange und soweit sie zu diesem Zweck erforderlich ist.
Ergänzend gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise des Improfestivals nach Art. 13 DSGVO, einsehbar unter https://improtheaterfestival.de/de/datenschutz.html bzw diejenigen von YesTicket, einsehbar unter https://www.yesticket.org/de/datenschutz.php.

4) Preise, Ermäßigungen und Gebühren
Der Eintrittspreis für Veranstaltungen des Improfestivals (inkl. Gebühren) ist mit Aushändigung der Eintrittskarte zu zahlen mittels einer der im Webshop zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten (SOFORT Überweisung, PayPal). Pro Eintrittskarte fällt eine Systemgebühr und eine Vorverkaufsgebühr an.
SchülerInnen, Auszubildende und Studierende (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises) sowie Schwerbehinderte, Schwerbehinderte mit Merkzeichen »B« und deren Begleitperson erhalten ermäßigte Karten.

5) Programm- und Besetzungsänderung, Rahmenbedingungen bei den Veranstaltungen und evtl. Änderungen, Umtausch von Karten
Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Kartenrücknahme aufgrund von Änderungen. Durch technische Aufbauten können ggf. Sichtbehinderungen auftreten. Die genannten Einschränkungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zu Ermäßigungen.
Behördliche Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung der Corona-Pandemie, Witterungseinflüsse oder sonstige vom Improfestival und den Besucher*innen nicht zu beeinflussende Ereignisse können es erforderlich machen, eine Veranstaltung in veränderter oder angepasster Form durchzuführen, insbesondere mit abweichenden oder zusätzlichen Verhaltensregeln für den Veranstaltungsbesuch als den in den vorliegenden Bedingungen bereits genannten. Auch Absagen oder ein vorzeitiger Abbruch sind aufgrund der vorgenannten Umstände denkbar. Umgekehrt können vorliegend geregelte Einschränkungen oder Auflagen im Veranstaltungsablauf wegfallen, sollte eine günstige Entwicklung der Corona-Pandemie, namentlich die zum Veranstaltungszeitpunkt jeweils gültige Rechtslage dieses erlauben. Evtl. Veränderungen gegenüber den hier geregelten Bedingungen werden den Besucher*innen in geeigneter Weise spätestens beim Zutritt zur Veranstaltung bekannt gegeben und sind in gleicher Weise zu beachten wie die vorliegend bereits geregelten. Soweit im betrieblichen Ablauf möglich, erfolgt eine Veröffentlichung vorab unter: www.improtheaterfestival.de. Es wird empfohlen, sich nach Möglichkeit vorab über evtl. Änderungen für die jeweilige Veranstaltung auf diesem Weg zu informieren.
Nur im Falle der Absage oder des Abbruchs der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die im vorhergehenden Absatz genannt sind, erfolgt eine Rückerstattung des Eintrittspreises (abzgl. Systemgebühr und Vorverkaufsgebühr) in voller Höhe. In den übrigen Fällen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und der Gebühren, auch nicht teilweise.
Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Kartenrücknahme oder Umtausch bereits bezahlter Karten.

6) Zutritt zu den Veranstaltungen
Der Zutritt zum Veranstaltungsbereich ist abhängig von der Größe des Spielortes zwischen 30 und 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn möglich. Verspäteter Zutritt zu Veranstaltungen ist nicht möglich. Von der Teilnahme an den Veranstaltungen sind alle Personen ausgenommen, die
in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten oder unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweisen. Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend und unaufgefordert die Veranstaltung zu verlassen. Versäumt ein*e Besucher*in aufgrund der vorstehenden Regelungen eine Veranstaltung ganz oder teilweise, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch nicht teilweise.

7) Verhalten während der Veranstaltungen
Die Besucher*innen haben sich nach Zutritt zügig und soweit möglich unter Vermeidung von Warteschlagen, Ansammlungen etc. zu dem für sie reservierten Platz zu begeben. Sofern möglich, sollen sie während der Veranstaltung dort verweilen. Ein Tausch von Plätzen mit anderen Besucher*innen ist wegen der infektionsschutzbedingten Platzgebundenheit der Eintrittskarten nicht zulässig. Solange sich die Besucher*innen im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, haben sie vor, während und nach der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände (also nicht nur im Veranstaltungsbereich, sondern auch auf Zu-, und Abgängen, Wegen, sanitären Einrichtungen etc., sei es im Freien oder in Räumen), außer auf dem ihnen zugewiesenen Sitzplatz einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m einzuhalten (Abstandsgebot) und eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2) zu tragen. Besucher, die nach allgemein gültigen Regelungen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind (z.B. Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen), sind davon auch im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, aber auch nur insoweit befreit, als diese Pflichten für sie nach den allgemeinen Vorschriften nicht gelten.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind zur Kontaktreduzierung voraussichtlich Laufwege vorgegeben. Die Beschilderung vor Ort ist zu beachten.

8) Hausrecht, Weisungsrecht des Veranstaltungspersonals, Ausschluss von der Veranstaltung
Das Personal des Improfestivals oder von ihm sonst zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Ablaufs der Veranstaltung beauftragte Personen (Veranstaltungspersonal) üben bei den Veranstaltungen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
Verhält sich ein*e Besucher*in trotz entsprechender Hinweise des Veranstaltungspersonals wiederholt nicht ordnungsgemäß, kann er*sie, insbesondere wenn es ihm*ihr an der nötigen Einsicht in die Ordnungswidrigkeit des eigenen Verhaltens mangelt, durch das Veranstaltungspersonal von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Bei groben Verstößen, insbesondere solchen gegen infektionsschutzrechtliche Vorgaben, die zu einer Gefährdung einer oder mehrerer anderer Personen führen können, ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung möglich.
Bei Ausschluss von der Veranstaltung entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch nicht teilweise.
Hausrecht, Weisungsrecht und Ausschlussmöglichkeiten gelten in gleicher Weise in Bezug auf Regelungen, die vorliegend nicht festgehalten sind, die das Improfestival aber aufgrund der dynamischen Rechtsentwicklung der Corona-Pandemie in Entsprechung mit der vorliegenden Ziff. 5) den Besucher*innen spätestens bei Zutritt zur Veranstaltung in geeigneter Weise bekannt gemacht hat.

9) Bild- und Tonrechte
Besucher*innen erklären sich mit Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie Video-Livestream-Übertragungen ihrer Person während einer Veranstaltung einverstanden. Eine Verwendung des Materials ist für den Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung möglich.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

10) Mitgeführte Gegenstände
Es ist untersagt, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Stockschirme, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet bei Bedarf eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, ggf. Leibesvisitationen vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, so weit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann

11) Jugendschutz
Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 0 und 16 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung.
Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Der Veranstalter behält sich vor, Erziehungsbeauftragungen nicht zu akzeptieren.

12) Tiere
Tiere dürfen nicht in die Spielorte mitgebracht werden.

13) Haftung
Das Improfestival haftet nicht für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandene Sach-, Personen oder Vermögensschäden, insbesondere infolge eine auf den Besuch der Veranstaltung zurück zu führende Infektion mit dem Sars-Cov-2-Virus, es sei denn, dass Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des Improfestivals oder sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines*einer gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilf*in des Improfestivals beruhen.

11) Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.